2. Waffensachkunde
Voraussetzungen: keine
Lernziel:
| Ausbildung zur Waffensachkunde | ||
| Waffengesetz und Rechtsgrundlagen | ||
| Schusswaffen und Munition | ||
| Erwerben und Überlassen von Waffen | ||
| Führen von Waffen | ||
| Anzeigepflichten | ||
| Praktischer Unterricht mit Unterweisung | ||
| Waffenhandhabung und praktische Schießübungen am Schießstand vermitteln den sicheren Umgang mit Munition und Waffen. |
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| Prüfung | ||
| Es muss der schriftliche Teil I, mündliche Teil II und auch die dann folgende praktische Prüfung Teil III bestanden werden. Teilprüfungen sind nur bei Wiederholungsprüfungen (Theorie / Praxis) zulässig. |
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| Unterricht | 24 UE | |
| Prüfung | 08 UE | |
| Gesamt: | 32 UE | |
Zielgruppe: Berufseinsteiger, Arbeitssuchende, SoldatInnen,
MitarbeiterInnen, die sich weiter qualifizieren möchten
Prüfung, Abschluss: Waffensachkunde (staatlich anerkannt)
Dauer: 1 Woche
Gebühr: 305 €, Prüfungsgebühren sind im Kurspreis enthalten
Termine: laufend, nach Absprache
